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   FG Münster, 18.10.2001 - 3 K 2640/98 Erb   

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https://dejure.org/2001,5132
FG Münster, 18.10.2001 - 3 K 2640/98 Erb (https://dejure.org/2001,5132)
FG Münster, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 K 2640/98 Erb (https://dejure.org/2001,5132)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 K 2640/98 Erb (https://dejure.org/2001,5132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freibetrag bei mittelbarer Schenkung von Gesellschaft mit beschränkter Haftungs(GmbH)-Anteilen; Verminderter Wertansatz bei mittelbarer Schenkung von GmbH-Anteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Freibetrag und verminderter Wertansatz bei mittelbarer Schenkung von GmbH-Anteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - Kein Freibetrag und verminderter Wertansatz bei mittelbarer Schenkung von GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsvermögen - § 13a ErbStG und die mittelbare Schenkung von GmbH-Anteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 820
  • EFG 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Münster, 18.10.2001 - 3 K 2640/98
    § 13 Abs. 2 a ErbStG in der Fassung durch das Jahressteuergesetz 1996, der wegen der Entscheidung des BVerfG vom 22.06.1995 (2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671) keine Wirksamkeit erlangt hat, sah deswegen eine Ausdehnung der Entlastung auf den Erwerb von bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften vor.
  • BFH, 17.06.1998 - II R 51/96

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung übertragbar

    Auszug aus FG Münster, 18.10.2001 - 3 K 2640/98
    Im Übrigen habe der BFH in seinem Urteil vom 14.06.1998 (II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378) klargestellt, dass die Grundsätze der mittelbaren Schenkung nicht auf Grundstücke beschränkt sei, sondern bei allen Arten von Zuwendungsobjekten Anwendung finde.
  • BFH, 16.02.2005 - II R 6/02

    Zum Beteiligungserfordernis für den Schenker nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bei

    Das Finanzgericht (FG) folgte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 338 veröffentlichten Urteil den Beteiligten darin, dass eine mittelbare Schenkung der Geschäftsanteile an der GmbH vorliege, nahm aber mit dem FA und entgegen der Ansicht des Klägers an, dass § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG der Gewährung der beantragten Steuervergünstigungen entgegenstehe, weil der Vater im Zeitpunkt der Steuerentstehung nicht unmittelbar am Nennkapital der GmbH beteiligt gewesen sei.
  • FG Hessen, 22.03.2016 - 1 K 2014/14

    § 13a Abs.1 u. 4 ErbStG

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung im Hinblick auf die Bestimmung des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG entschieden, der Freibetrag und der verminderte Wertansatz bei der Zuwendung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft seien nicht zu gewähren, wenn nicht bereits der Zuwendende, sondern lediglich der Erwerber hinreichend an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist (FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 2001 3 K 2640/98 Erb, EFG 2002, 338; bestätigt durch das BFH-Urteil vom 16. Februar 2005 II R 6/02, BFHE 2008, 444, BStBl II 2005, 411 [BFH 16.02.2005 - II R 6/02] ; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Juni 2013 II R 4/12, BFHE 241, 392, BStBl II 2013/742 [BFH 11.06.2013 - II R 4/12] ).
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